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Wahlkreis ArtikelEin Wahlkreis ist der kleinste geographische Teil des Wahlgebiets, der für die Sitzverteilung relevant ist.
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In Bundesrepublik Deutschland gibt es beispielsweise 299 Wahlkreise bei Wahlen zu dem Deutschen Bundestag (§ 2 Bundeswahlgesetz). In den Fällen, in denen nach Mehrheitswahl gewählt wird (zum Beispiel Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Senats-/Bürgerschaftswahlen) sind die Wahlkreise zugleich Stimmkreise für Bewerber um das Mandat.
Dabei sollen die Wahlkreise so eingeteilt sein, dass jeder Wahlkreis die ungefähr gleiche Zahl der deutschen Bevölkerung umfasst. Die Abweichungen vom Durchschnitt alle Wahlkreise sollen bestimmte Maße nicht übersteigen (siehe z. B. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Bundeswahlgesetz). Zusätzlich sollen Gebietsgrenzen von untergeordneten Gliederungen (beispielsweise Länder, Bezirke, Kreise, Kommunen) eingehalten werden (siehe zu dem Beispiel § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 Bundeswahlgesetz).
Weitere Einschränkungen sollte es beim Zuschnitt der Wahlkreise geben, um Missbrauch vorzubeugen (Gerrymandering); in dem deutschen Verhältniswahlrecht ist dies jedoch weniger entscheidend als in dem angelsächsischen Mehrheitswahlrecht.==Schweiz==
Die Nennung Wahlkreis steht in dem Kanton St. Gallen an der Stelle der ehemaligen Bezirke.
Siehe auch: Bezirke der Schweiz
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